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   OLG Koblenz, 28.01.2003 - 9 UF 602/02   

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https://dejure.org/2003,17630
OLG Koblenz, 28.01.2003 - 9 UF 602/02 (https://dejure.org/2003,17630)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.01.2003 - 9 UF 602/02 (https://dejure.org/2003,17630)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - 9 UF 602/02 (https://dejure.org/2003,17630)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berufungseinlegung per Telefax; Wirksamkeit der Rechtsmitteleinlegung bei fehlender Unterzeichnung des Schriftsatzes; Wahrung der Wiedereinsetzungsfrist; Schuldhaftes Verhalten eines Rechtsanwaltes bei fehlender Postausgangskontrolle; Anweisung des Büropersonals auf ...

  • Judicialis

    ZPO § 85 Abs. 2; ; ZPO § 234; ; ZPO § 234 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 14.12.2001 - 1 BvR 1009/01

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Versagung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2003 - 9 UF 602/02
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss ein Anwalt durch eine allgemeine Anweisung Vorsorge dafür treffen, dass bei normalem Verlauf der Dinge Fristversäumnisse wegen fehlender Unterschrift vermieden werden (vgl. z.B. BVerfG BRAK-Mitt. 2002, 66 und NJW 1996, 309; BGH NJW 1996, 998 und NJW 1985, 1226).
  • BGH, 13.12.1999 - II ZR 225/98

    Darlegung - Glaubhaftmachung - Wiedereinsetzungsgesuch - Wiedereinsetzungsfrist

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2003 - 9 UF 602/02
    Das ist regelmäßig der Fall, sobald die Partei oder ihr Prozessbevollmächtigter bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt hätte erkennen können oder müssen, dass die Rechtsmittelfrist versäumt ist (BGH NJW 2000, 592; VersR 1987, 764).
  • BVerfG, 27.09.1995 - 1 BvR 414/95

    Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch Überspannung der

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2003 - 9 UF 602/02
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss ein Anwalt durch eine allgemeine Anweisung Vorsorge dafür treffen, dass bei normalem Verlauf der Dinge Fristversäumnisse wegen fehlender Unterschrift vermieden werden (vgl. z.B. BVerfG BRAK-Mitt. 2002, 66 und NJW 1996, 309; BGH NJW 1996, 998 und NJW 1985, 1226).
  • BGH, 12.12.1984 - IVb ZB 103/84

    Berufungsbegründung - Unterschrift - Prozeßbevollmächtigter -

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.01.2003 - 9 UF 602/02
    Nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung muss ein Anwalt durch eine allgemeine Anweisung Vorsorge dafür treffen, dass bei normalem Verlauf der Dinge Fristversäumnisse wegen fehlender Unterschrift vermieden werden (vgl. z.B. BVerfG BRAK-Mitt. 2002, 66 und NJW 1996, 309; BGH NJW 1996, 998 und NJW 1985, 1226).
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